Ein kürzlich verabschiedetes Gesetz macht es möglich: Virtuelle Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen sind nun auch dauerhaft erlaubt. Was in Pandemiezeiten als Notlösung startete, ist nun offiziell durch die Bundesregierung gebilligt. Gute Nachrichten für international agierende Unternehmen: Denn wollen sie wettbewerbsfähig sein, darf die Arbeit des Aufsichtsrats nicht von der Digitalisierung ausgeschlossen sein. Dennoch bringt die Verlagerung in den virtuellen Raum einige Hürden mit sich – allen voran das Thema Cybersicherheit.
Die Bedrohungslandschaft im Bereich der Cybersicherheit hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. So hat sich laut der aktuellen Studie „Cybersecurity 2022“ die Anzahl der Hackerangriffe im Jahresvergleich 2021-2022 in 77 Prozent der Unternehmen erhöht. Bei zehn Prozent war sogar ein starkes Wachstum zu spüren – und das trotz steigender Budgets für die IT-Sicherheit.
Dass auch virtuelle Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen solchen Risiken ausgesetzt sind, ist offensichtlich. Denn hier geht es um bisweilen strengstens vertrauliche Geschäftsinformationen und strategische Inhalte, was diese Sitzungen zu attraktiven Angriffszielen für Kriminelle macht. Hier heißt es also, gewisse Vorkehrungen zu treffen, um die Vorteile virtueller Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen dennoch für sich nutzen zu können. Welche das sind und worauf Sie sonst noch achten sollten, erfahren Sie im idgard Blog.
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