Mit Urteil vom 15. September 2023 (V ZR 77/22) hat der Bundesgerichtshof die Pflichten des Verkäufers bei Transaktionen über virtuelle Datenräume neu definiert. Wir haben mit Dr. Daniel Grewe von der Wirtschaftskanzlei Seitz darüber gesprochen, was sich mit dem Urteil in Zukunft ändert.
Laut BGH gilt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers, der einem Käufer Zugriff auf einen Datenraum mit Informationen gewährt, nur dann als erfüllt, wenn er aufgrund der Umstände erwarten kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von den dort abgelegten Informationen erlangen kann.
Die Entscheidung bezieht sich in erster Linie auf Immobilientransaktionen, dürfte aber auch bei Due-Diligence-Prüfungen und M&A-Transaktionen im Allgemeinen von großer Bedeutung sein. Wir haben mit Dr. Daniel Grewe von der Wirtschaftskanzlei Seitz darüber gesprochen, was sich mit dem Urteil in Zukunft ändert.
Herr Dr. Grewe, was genau bedeutet das BGH-Urteil?
Grewe: Bislang ist man in der Praxis immer davon ausgegangen, dass Informationen, die im Rahmen einer Transaktion in den Datenraum eingestellt werden, als offengelegt gelten. Das bedeutet in der Praxis grundsätzlich, dass auf Basis dieser offengelegten Umstände keinerlei Garantieansprüche geltend gemacht werden können. An diesem bisherigen Grundsatz wird jetzt gerüttelt, indem der BGH sagt: Ganz so einfach ist es nicht…
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