Ausblick: Die Cybersicherheit im Gesundheitswesen wird neu gedacht
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet rasant voran – mit ihr aber auch die Risiken durch Cyberangriffe. Kliniken, Labore, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen geraten zunehmend ins Visier von Hackern. Die Folgen wären gravierend: von gestörten Versorgungsprozessen bis hin zum Datenklau sensibler Patientendaten. Genau hier setzt die überarbeitete NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der EU an. Sie ist ein zentrales Instrument für die Verbesserung der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen – und betrifft die Gesundheitsbranche ab 2025 deutlich stärker als bisher.
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Ziel der NIS-2 Richtlinie (NIS-1 2016) ist es, die Cybersicherheit in der EU einheitlich und auf höherem Niveau zu regeln. Während NIS-1 bereits bestimmte Einrichtungen im Gesundheitswesen verpflichtete, hebt NIS-2 das Sicherheitsniveau deutlich an – sowohl in der Breite als auch in der Tiefe.
Mit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie ab Oktober 2024 (verbindliche Umsetzung in nationales Recht bis Mitte 2025) verändert sich die Sicherheitslandschaft im Gesundheitswesen grundlegend. Wer zu den betroffenen Einrichtungen gehört, sollte jetzt handeln: Risiken analysieren, Sicherheitskonzepte überprüfen und organisatorische wie technische Maßnahmen anpassen. Denn die NIS-2 ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist eine notwendige Reaktion auf die wachsenden Bedrohungen in einer digitalisierten Gesundheitswelt. Wer jetzt investiert, schützt nicht nur Daten und Systeme, sondern letztlich auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten.
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