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NIS 2 in der Praxis zeigt diese 6 typischen Fehler bei der Umsetzung

24 November 2025
Checkliste NIS2
NIS 2 in der Praxis zeigt diese 6 typischen Fehler bei der Umsetzung

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland stellt eine der wichtigsten Reformen im Bereich IT-Sicherheit der letzten Dekade dar und verändert grundlegende Verantwortlichkeiten im Management und in den IT-Abteilungen. Seit dem 13. November 2025 liegt das NIS-2-Umsetzungsgesetz nach Bundestagsbeschluss vor, mit finaler Zustimmung des Bundesrats erfolgt die Integration in das nationale Recht und damit ein umfassender Wandel für Unternehmen und Institutionen in Deutschland.

Management mit Haftung und Meldepflicht

NIS-2 macht die Cybersicherheit zur Chefaufgabe mit direkter persönlicher Haftung der Führungskräfte. Für viele Organisationen besteht die größte Gefahr nicht durch die Regelungen selbst, sondern in typischen Fehlern bei ihrer praktischen Umsetzung. Wer hier zögert und auf die endgültige Ausgestaltung wartet, verliert wertvolle Zeit und läuft Gefahr, gesetzliche Fristen und notwendige Veränderungen zu verpassen.

Die sechs typischen Fehler und ihre Konsequenzen

  1. Geltungsbereich fehlerhaft abgrenzen:
    NIS-2 erweitert den Geltungsbereich massiv, betroffen sind nicht nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch zahlreiche andere Branchen wie Energie, Gesundheit, Transport und Verwaltung. Diese Breite verlangt, dass Unternehmen präzise klären, ob und in welchem Umfang sie von den neuen Pflichten erfasst sind. Eine korrekte Einordnung bildet die Voraussetzung für eine grundsätzliche Compliance und vermeidet spätere Sanktionen.​
  2. Abwarten auf die finale Fassung:
    Eine häufige und riskante Strategie ist das Warten auf die endgültige deutsche Ausgestaltung. Die nationale Verordnung wird erst 2026 final vorliegen, doch viele Anforderungen wie Meldepflicht, Risikomanagement und geplante Audit-Prozesse beruhen auf EU-Vorgaben, die nicht in wenigen Monaten umsetzbar sind. Unternehmen, die erst nach Inkrafttreten aktiv werden, erkennen oft zu spät, dass ihre IT-Strukturen nicht skalierbar und auditfest genug sind. Frühzeitiges, strategisches Handeln – inklusive Bestandsaufnahme, Gap-Analyse und Projektplanung – ist essentiell.​
  3. Die Compliance-Illusion:
    Dokumentation allein genügt nicht: Viele IT-Sicherheitsabteilungen entwickeln Richtlinien, Vorlagen und Prozesshandbücher, unterschätzen aber die praktische Belastbarkeit ihrer Notfallpläne. Effektive Cyber-Resilienz verlangt gelebte und regelmäßig getestete Abläufe – vom Backup- und Restore-Test bis hin zum Kommunikationsplan im Ernstfall. Verantwortlichkeiten müssen im Alltag bekannt und handlungsfähig bleiben.​
  4. Lieferkettenrisiken unterschätzen:
    Mit NIS-2 wird die Sicherheit der gesamten Lieferkette zur Pflicht. Unternehmen haften auch für Dienstleister, Software-Partner und Integratoren, die als Teil des eigenen Sicherheitsökosystems gelten. Transparenz und vertragliche Absicherung der Partnerbeziehungen sind essenziell für das Bestehen von Audits und den Nachweis der Compliance. Versäumnisse in der Lieferkette können den gesamten Betrieb gefährden.​
  5. Fehlende Incident-Readiness:
    Kernforderung ist die schnelle Meldung von Sicherheitsvorfällen – binnen 24 Stunden. Unternehmen ohne zentrales Monitoring, umfassende Protokollierung und automatisierte Anomalie-Erkennung riskieren, Vorfälle gar nicht oder zu spät zu erkennen. Ohne umgehend belastbare Daten bereitstellen zu können, drohen Verstöße und Bußgelder. Ein durchdachtes Incident-Response-Konzept, das Echtzeit-Transparenz zur Bedrohungslage bietet, ist daher absolut notwendig.​
  6. NIS-2 ist ein Reifeprozess:
    Die Verantwortung für Cybersecurity wird im Unternehmen künftig auf Vorstand, Geschäftsführung und Management ausgedehnt. Jeder, der Sicherheitsmaßnahmen ignoriert oder hinauszögert, kann persönlich haftbar gemacht werden. Das erfordert einen Wandel von der operativen Projektarbeit zur strategischen Steuerung, inklusive Budget und klar zugewiesener Verantwortlichkeiten. Führungskräfte müssen IT-Sicherheit als zentralen Geschäftsrisikofaktor anerkennen.​

Warum Abwarten riskant ist

Gerade die Erfahrung zeigt, wer frühzeitig mit Umsetzungsmaßnahmen beginnt – etwa bei der Erstellung eines ISMS nach ISO 27001, dem Aufbau transparenter Meldewege oder der Supply-Chain-Analyse – verschafft sich ausreichend Zeit und Handlungsspielraum. Wer erst nach finaler Gesetzgebung startet, läuft Gefahr, technische und organisatorische Lücken zu spät zu erkennen und in einen hektischen Reaktionsmodus zu verfallen. Nationale Behörden haben bereits Leitfäden veröffentlicht und raten dringend zu einer proaktiven Herangehensweise– Sanktionen treffen vor allem die Langsamsten.​

Fazit: Mit idgard die Herausforderungen meistern

Die NIS-2-Umsetzung bedeutet für Unternehmen einen tiefgreifenden strukturellen Wandel. idgard unterstützt diesen Transformationsprozess gezielt: Die Plattform ermöglicht die hochsichere Kommunikation und den datenschutzkonformen Austausch sensibelster Informationen. Durch verschlüsselte Datenräume mit granularer Zugriffssteuerung und revisionssicherer Protokollierung werden die Compliance-Anforderungen einfach abgebildet. Incident-Readiness, Monitoring und die transparente Zusammenarbeit mit Partnern werden durch idgard effektiv unterstützt. Wer auf idgard setzt, schafft eine stabile Grundlage für nachhaltige Cyber-Resilienz und überzeugende NIS-2-Compliance – sodass IT-Sicherheit zur gelebten strategischen Verantwortung wird, nicht nur zur Projektarbeit.​