Die Digitalisierung verändert das Gesundheitswesen rasant. Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) hat die Bundesregierung einen entscheidenden Rahmen geschaffen, um medizinische Versorgung effizienter und sicherer sowie patientenzentriert zu machen. Besonders KRITIS-Unternehmen im Gesundheitswesen stehen dadurch im Fokus: Sie tragen nicht nur eine enorme Verantwortung für die Versorgungssicherheit, sondern müssen auch höchste Anforderungen an Datensicherheit, Compliance und Resilienz erfüllen.
Das DigiG („Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“) legt die Basis für die digitale Transformation. Die wichtigsten Elemente sind:
👉 Damit treibt das DigiG die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran und schafft klare Vorgaben für alle Akteure.
KRITIS-Unternehmen im Gesundheitswesen – wie Kliniken, Labore, Versicherungen und Versorgungsdienstleister – zählen zu den sensibelsten Akteuren der Gesellschaft. Für sie bringt das DigiG neue Pflichten:
Das bedeutet: KRITIS-Betreiber müssen ihre IT-Strategie und Sicherheitskonzepte konsequent weiterentwickeln, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Neben den Herausforderungen bringt das Digital-Gesetz klare Vorteile:
Damit ist das DigiG nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance für digitale Innovation und strategisches Wachstum.
Die Bundesregierung begleitet die Umsetzung des DigiG mit:
Das Ziel: die Resilienz kritischer Infrastrukturen im Gesundheitswesen nachhaltig stärken.
Das Digital-Gesetz (DigiG) ist ein Meilenstein für die digitale Transformation. Für KRITIS-Unternehmen bedeutet es zwar erhöhte Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, gleichzeitig aber auch die Chance, Prozesse zu modernisieren, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und sich als Vorreiter im Gesundheitswesen zu positionieren.
Wer jetzt auf innovative Technologien und DigiG-konforme IT-Lösungen setzt, wird nicht nur regulatorische Vorgaben erfüllen, sondern auch langfristig von mehr Effizienz, höherer Datensicherheit und patientenzentrierter Versorgung profitieren.
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